Der Tragwerksplaner (umgangssprachlich auch Statiker) entwirft
das Tragwerk von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und anderen
baulichen Anlagen. Er gehört zu den wichtigsten Projektanten eines
Bauvorhabens, neben dem Architekten. Er erstellt den nach dem Bau-
ordnungsrecht erforderlichen Standsicherheitsnachweis und die Ausführungsplanung, die der Rohbauunternehmer als erste Arbeits-
grundlage braucht. Grundlage seiner statischen Berechnungen sind Last- und Tragfähigkeitsannahmen sowie Berechnungsmodelle, die er üblicherweise den entsprechenden Normen (allgemein anerkannte Regeln der Technik) entnimmt und auf die Entwurfsplanung des Architekten anwendet. Zu den Standsicherheitsnachweisen gehört auch der Nachweis der Feuerwiderstandsdauer für die Brandschutz-
anforderungen laut LBO-AVO und Brandschutzkonzept.
Ziel seiner Tragwerksplanung ist es, die erforderliche Tragfähigkeit
und Gebrauchstauglichkeit einer Baukonstruktion während der vorgesehenen Lebensdauer mit den Forderungen nach Wirtschaft-
lichkeit und Ästhetik in Einklang zu bringen. Zur Umsetzung dieser Aufgabenstellung wird meist die statische Berechnung angewandt,
welche auf den Regeln der Baustatik beruht. In Ausnahmefällen
dienen Versuche als Nachweis der Realisierbarkeit und
Standsicherheit.