Prüfstatik ist die Prüfung von Standsicherheitsnachweisen und Kon-

struktionsplänen, die stichprobenartige Überwachung der Bauaus-

führung und die Erstellung von Prüfberichten. Im Baugenehmigungs-

verfahren erteilt die „Untere Baurechtsbehörde“ den Prüfauftrag und kann nach Erhalt des Prüfberichts die Baufreigabe (= den Roten Punkt) erteilen. Dies kann auch abschnittsweise geschehen.


Prüfingenieure für Bautechnik werden von der „Obersten Bau-

rechtsbehörde“ anerkannt, wenn sie eine mindestens 10-jährige anspruchsvolle Tätigkeit als Tragwerksplaner nachgewiesen und

ein schwieriges Anerkennungsverfahren erfolgreich absolviert

haben. Herr Wulle ist anerkannter Prüfingenieur. Grundlage ist die Bauprüfverordnung.

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Prüfstatik

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