Prüfstatik ist die Prüfung von Standsicherheitsnachweisen und Kon-
struktionsplänen, die stichprobenartige Überwachung der Bauaus-
führung und die Erstellung von Prüfberichten. Im Baugenehmigungs-
verfahren erteilt die „Untere Baurechtsbehörde“ den Prüfauftrag und kann nach Erhalt des Prüfberichts die Baufreigabe (= den Roten Punkt) erteilen. Dies kann auch abschnittsweise geschehen.
Prüfingenieure für Bautechnik werden von der „Obersten Bau-
rechtsbehörde“ anerkannt, wenn sie eine mindestens 10-jährige anspruchsvolle Tätigkeit als Tragwerksplaner nachgewiesen und
ein schwieriges Anerkennungsverfahren erfolgreich absolviert
haben. Herr Wulle ist anerkannter Prüfingenieur. Grundlage ist die Bauprüfverordnung.
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Prüfstatik